European Accessibility Act (EAA) 2025 – für Webseiten

 | 
Zuletzt geändert: 6. Dezember 2024
 | 
Kategorie:
Der European Accessibility Act (EAA) soll 2025 in Kraft treten. Aber was bedeutet das für eure Webseiten? Seid ihr überhaupt davon betroffen? In diesem Artikel erfährst du alles, was du als Webseitenbetreiber:in über den European Accessibility Act wissen musst. Vom Verständnis wie der EAA und das Barrierefreiheitsstärkungsgetz zusammenhängen, bis hin zu umsetzbaren Schritten für die Einhaltung der Vorschriften. Auf geht's!
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis

Was ist der European Accessibility Act?

Da der European Accessibility Act (EAA) ist eine Richtlinie die durch die jeweiligen Gesetzgeber der Mitgliedstaaten der EU in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. (Quelle)

Für Deutschland ist daher das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) dafür zuständig, die Vorschriften des EAA’s umzusetzen.

Der European Accessibility Act (EAA) betrifft in Deutschland den B2C-Bereich

Räumen wir von hinten auf und starten mit der Frage, wen der European Accessibility Act betrifft. In Deutschland wird er durch das Barrierefreiheitssärkungsgesetz (BFSG) durchgesetzt.

Warum nur der B2C-Bereich?

Das BFSG bezieht sich auf den B2C-Bereich, da hier von Verbrauchern gesprochen wird.

Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist „jede natürliche Person, die ein unter dieses Gesetz fallendes Produkt oder eine unter dieses Gesetz fallende Dienstleistung zu Zwecken kauft oder empfängt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“ (Quelle)

Vom BFSG bist du betroffen, wenn folgendes auf dich und dein Unternehmen zutrifft:

  • Du bist Hersteller, Händler oder Importeur der hier genannten Produkte oder erbringst die hier genannten Dienstleistungen und/oder
  • bietest geschäftliche Handlungen, wie Terminbuchungen und andere Interaktionsmöglichkeiten an und
  • du bist kein Kleinstunternehmen, das Dienstleistungen erbringt oder anbietet.
    Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und weniger als 2 Mio. Jahresumsatz.

Finde im interaktiven BFSG-Check heraus, ob du betroffen bist: https://bfsg-gesetz.de/check/

Welche Produkte und Dienstleistungen betreffen die Richtlinien?

Folgende Produkte sind unter anderem vom BFSG erfasst (Quelle):

  • Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
  • Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
  • Fernsehgeräte mit Internetzugang
  • E-Book-Lesegeräte
  • Router

Neben den Produkten werden auch Dienstleistungen erfasst, die ab dem 28. Juni 2025 erbracht werden. Hierzu zählen unter anderem:

  • Telefondienste
  • E-Books
  • Messenger-Dienste
  • auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr
  • Bankdienstleistungen
  • elektronischer Geschäftsverkehr
  • Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals)

Es sind also sowohl Online-Shops, als auch Webseiten mit geschäftlichen Handlungen, wie Terminbuchungen und anderen Interaktionsmöglichkeiten betroffen – Unabhängig davon, ob du die oben genannten Produkte oder Dienstleistungen anbietest!

Wann muss meine Webseite barrierefrei sein?

Webseiten (für betroffene Branchen), die nach dem 28. Juni 2025 erstellt werden, müssen bei der Erstellung die Barrierefreiheit bereits mitdenken.

Webseiten (der betroffenen Branchen), die vor dem 28. Juni 2025 erstellt wurden, müssen bis zum 28. Juni 2030 barrierefrei sein.

Wie beeinflusst der EAA meine Seite?

Die EAA verlangt, dass Websites barrierefrei sind, was Änderungen sowohl am Design als auch an der Funktionalität erfordert. Dazu gehört, dass die Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und stabil sind. Dies könnte bedeuten: Anpassung des Farbkontrasts, Ermöglichung der Tastaturnavigation, Sicherstellung der Kompatibilität mit Bildschirmlesegeräten, Bereitstellung von Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte

Allgemeine Standards und Richtlinien

Um der EAA zu entsprechen, müssen Websites die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 einhalten. Diese Richtlinien sind in drei Konformitätsstufen unterteilt:

Stufe A: Grundlegende Zugänglichkeitsmerkmale, wie z. B.

  • Bilder und Videos mit Textäquivalent,
  • Inhalte, die nur über die Tastatur zugänglich sind,
  • Formulare, die Beschriftungen und Anweisungen enthalten,
  • Hilfsmittel, die auf Inhalte zugreifen können und
  • Informationen, die nicht nur durch Form, Größe und Farbe vermittelt werden.

Die Zugänglichkeitsstufe A ist das absolute Minimum, um die EAA zu bestehen.

Stufe AA: Umfassendere Funktionen, einschließlich

  • der Bereitstellung von Untertiteln für Live-Audio-Inhalte,
  • Gewährleistung eines ausreichenden Farbkontrasts (mindestens 4,5-1),
  • klare und logische Anordnung der Überschriften (z. B. H1 gefolgt von H2 und H3) und
  • einheitliche Gestaltung der Elemente, die die Navigation auf der gesamten Website beeinträchtigen könnten.

Die meisten Unternehmen streben das Niveau AA an, da es ein Gleichgewicht zwischen Zugänglichkeit und praktischer Umsetzung darstellt.

Stufe AAA: Die höchste und umfassendste Stufe, die sich oft nur schwer für alle Arten von Inhalten erreichen lässt. Zu den Anforderungen der Stufe AAA gehören

  • ein hervorragender Kontrast zwischen Text und Hintergrund (mindestens 7:1),
  • Videos mit Übersetzungen in Gebärdensprache und
  • detaillierte Audiobeschreibungen.

Praktische Änderungen zum Implementieren

  • Füge Alt-Text zu Bildern hinzu: Stelle sicher, dass alle Bilder mit einem beschreibenden Alt-Text versehen sind, um User von Bildschirmlesegeräten das Verständnis visueller Inhalte zu erleichtern.
  • Verbessere den Farbkontrast: Stelle Sie sicher, dass der Text einen ausreichenden Kontrast (mindestens 4,5-1, um die Stufe AA zu erfüllen) zu seinem Hintergrund hat, damit er für Menschen mit Sehbehinderungen lesbar ist. Das kannst du zum Beispiel mit dem WebAIM Contrast Checker prüfen.
  • Ermögliche die Tastaturnavigation: Alle interaktiven Elemente (wie Links, Schaltflächen und Formulare) sollten mit einer Tastatur navigierbar und nutzbar sein.
  • Gewährleistung der Zugänglichkeit von Formularen: Stelle klare Anweisungen, Beschriftungen und Fehlermeldungen für Formulare bereit, um User mit Behinderungen zu unterstützen.
  • Optimiere für Screenreader: Strukturiere den Inhalt mit Hilfe geeigneter HTML-Elemente wie Überschriften, Listen und Orientierungspunkten, damit User von Bildschirmlesegeräten effektiv auf der Seite navigieren können.
  • Schule dein Team zu den EAA-Anforderungen: Stelle Sie sicher, dass deine Entwickler, Designer und Inhaltsersteller in den Best Practices für Barrierefreiheit geschult sind.

(Quelle)